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Staatlich unterstützte Firmenfitness

 

Das Jahressteuergesetz 2009 bietet erstmals auf der Grundlage eindeutiger steuer-rechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Vorgaben die Möglichkeit, bestimmte Leistungen einer Gesundheits-Fitness-Anlage staatlich subventioniert anzubieten.
Auf dieser Seite erhalten Sie die wichtigsten Aussagen und Arbeitshilfen für einen Einstieg bzw. eine Erweiterung des Themenkomplexes „Firmen Fitness“ auf Basis
dieser neuen gesetzlichen Norm.

Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2009 hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, die Gesundheit und damit die Arbeitsfähigkeit der Arbeitnehmer besser zu fördern und zu erhalten.

Mit dem § 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz wird ein neuer Freibetrag für vom Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn erbrachte Leistungen zur Gesundheitsförderung eingeführt.
Die Steuerbefreiung soll die Bereitschaft des Arbeitgebers erhöhen, seinen Arbeitnehmern Dienstleistungen zur Verbesserung des allge-

meinen Gesundheitszustandes, z.B. Bewegungsprogramme, Ernährungsberatung, Stressbewältigung und Entspannung sowie zur betrieblichen Gesundheitsförderung,
z.B. Vorbeugung und Reduzierung arbeitsbedingter körperlicher Belastungen anzubieten und hierfür entsprechende Barzuschüsse für die Durchführung derartiger Maßnahmen zuzuwenden.

Die Steuerbefreiung wird auf einen jährlichen Höchstbetrag von 500 EUR
je Arbeitnehmer beschränkt.

 

Hier unser Angebot für Sie:

Gruppenfitness nach § 20 Prävention und Selbsthilfe

- Stressbewältigung und Entspannung
- Herzkreislauftraining
- Wirbelsäulengymnastik und Rückenschule

Gerne stellen wir Ihnen auch einen individuellen Kurs nach den Bedürfnissen und Wünschen der Arbeitnehmer zusammen. Die Kurse können im Betrieb aber auch in unserer Anlage durchgeführt werden.

 

Weitere Angebote sind:

- Firmenfitnessrabatt für Ihre Arbeitnehmer zum individuellem Training
- Vielseitiges Gruppentrainingsangebot
- Individuelle Ernährungsberatung
- Organisation und Durchführung eines Gesundheitstages im Betrieb
- Vorträge über Ernährung und Bewegung
- Verschiedene Testmöglichkeiten zur Bestimmung der Körperzusammensetzung
und Koordination intern und extern einsetzbar
- Zusammenarbeit mit örtlichen Krankenkassen

 

Warten Sie nicht lange, setzen Sie sich für die Gesundheit Ihrer Arbeitnehmer ein. Weitere Infos und persönliche Planung und Umsetzung unter

Tel.: 034901-84868, Herr Christian Holz.

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Rechtsgrundlagen

Einkommensteuergesetz
§ 3 Steuerfreie Einnahmen sind:
Nr. 34 zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustand und der betrieblichen Gesundheitsförderung, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen de §§ 20 und 20a des fünften Buches Sozialgesetzbuch genügen, soweit sie 500 Euro im Kalenderjahr nicht Übersteigen.

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Folgende Betriebe sind bereits aktiv im betrieblichen Gesundheitsmanagement und haben
unser Angebot in Anspruch genommen:

- Pflegedienst Swetlana Dießner Dessau - Roßlau
- IDT Biologica GmbH, Oncotec GmbH und TEW mbH Rodleben
- Biq Standortentwicklung und Immobilienservice GmBH Vockerode
- Frühförderstelle der Lebenshilfe Dessau – Roßlau
- VolksSolidarität 92 Dessau – Roßlau
- Therapiezentrum Bethanien e.V. Dessau – Roßlau
- Roßlauer Schiffswerft
- Herzklinik Coswig
- Mazda Autohaus Roßlau