Staatlich unterstützte Firmenfitness
Das Jahressteuergesetz 2009 bietet erstmals auf der Grundlage eindeutiger
steuer-rechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Vorgaben die Möglichkeit,
bestimmte Leistungen einer Gesundheits-Fitness-Anlage staatlich subventioniert
anzubieten.
Auf dieser Seite erhalten Sie die wichtigsten Aussagen und Arbeitshilfen für
einen Einstieg bzw. eine Erweiterung des Themenkomplexes „Firmen Fitness“
auf Basis
dieser neuen gesetzlichen Norm.
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Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2009 hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, die Gesundheit und damit die Arbeitsfähigkeit der Arbeitnehmer besser zu fördern und zu erhalten. Mit dem § 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz wird ein neuer Freibetrag
für vom Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn erbrachte Leistungen
zur Gesundheitsförderung eingeführt. |
meinen Gesundheitszustandes, z.B. Bewegungsprogramme, Ernährungsberatung,
Stressbewältigung und Entspannung sowie zur betrieblichen Gesundheitsförderung,
z.B. Vorbeugung und Reduzierung arbeitsbedingter körperlicher Belastungen
anzubieten und hierfür entsprechende Barzuschüsse für die Durchführung
derartiger Maßnahmen zuzuwenden.
Die Steuerbefreiung wird auf einen jährlichen Höchstbetrag von
500 EUR
je Arbeitnehmer beschränkt.
Hier unser Angebot für Sie:
Gruppenfitness nach § 20 Prävention
und Selbsthilfe
- Stressbewältigung und Entspannung
- Herzkreislauftraining
- Wirbelsäulengymnastik und Rückenschule
Gerne stellen wir Ihnen auch einen individuellen Kurs nach den Bedürfnissen
und Wünschen der Arbeitnehmer zusammen. Die Kurse können im Betrieb
aber auch in unserer Anlage durchgeführt werden.
Weitere Angebote sind:
- Firmenfitnessrabatt für Ihre Arbeitnehmer zum
individuellem Training
- Vielseitiges Gruppentrainingsangebot
- Individuelle Ernährungsberatung
- Organisation und Durchführung eines Gesundheitstages im Betrieb
- Vorträge über Ernährung und Bewegung
- Verschiedene Testmöglichkeiten zur Bestimmung der Körperzusammensetzung
und Koordination intern und extern einsetzbar
- Zusammenarbeit mit örtlichen Krankenkassen
Warten Sie nicht lange, setzen Sie sich für die Gesundheit Ihrer Arbeitnehmer ein. Weitere Infos und persönliche Planung und Umsetzung unter
Tel.: 034901-84868, Herr Christian Holz.
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Rechtsgrundlagen
Einkommensteuergesetz
§ 3 Steuerfreie Einnahmen sind:
Nr. 34 zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen
des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustand und der
betrieblichen Gesundheitsförderung, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung
und Zielgerichtetheit den Anforderungen de §§ 20 und 20a des fünften
Buches Sozialgesetzbuch genügen, soweit sie 500 Euro im Kalenderjahr
nicht Übersteigen.
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Folgende Betriebe sind bereits aktiv im betrieblichen Gesundheitsmanagement
und haben
unser Angebot in Anspruch genommen:
- Pflegedienst Swetlana Dießner Dessau - Roßlau
- IDT Biologica GmbH, Oncotec GmbH und TEW mbH Rodleben
- Biq Standortentwicklung und Immobilienservice GmBH Vockerode
- Frühförderstelle der Lebenshilfe Dessau – Roßlau
- VolksSolidarität 92 Dessau – Roßlau
- Therapiezentrum Bethanien e.V. Dessau – Roßlau
- Roßlauer Schiffswerft
- Herzklinik Coswig
- Mazda Autohaus Roßlau
